Altkalkarer Straße 10

47546 Kalkar

Tel.:     02824 - 97 68 73 0

Mobil: 0152 - 01 98 75 99

ambulante Pflege

Die Stütze in

Ihrem Leben

Öffnungszeiten Büro

Mo - Fr: 10 - 12 Uhr

- APP -

 

 

 

Wer darf verordnen?

Unser Büro in Kalkar hat von Montag bis Freitag täglich von 10 bis 12 Uhr für Sie geöffnet.

APP - Wer darf verordnen?

Die ambulante psychiatrische Pflege darf von folgenden Institutionen verordnen werden:

 

Facharzt / Fachärztin für:

- Nervenheilkunde

- Neurologie

- Psychosomatische Medizin

- Psychiatrie und Psychotherapie

- Kinder- und Jugendpsychiatrie und ~psychotherapie (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)

 

Psychologische Psychotherapeutin oder psychologischer Psychotherapeut

 

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut / ~in (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)

 

Der Hausarzt darf nach Diagnosesicherung durch oben genannte Institutionen auch APP verordnen (siehe § 27 BMV-Ä).

 

Im Rahmen des Entlassmanagements aus stationären Einrichtungen kann APP durch oben genannte Personen für einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen in unmittelbarem Anschluss verordnet werden.

Im Rahmen des SARS-CoV-2-Virus wird der Zeitraum von 7 Kalendertagen auf bis zu 14 erweitert. Grundlage bietet § 1 Absatz 2 Satz 2 SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung und gilt bis Widerruf.